Deutschkurse und Prüfungen

Wählen Sie bitte Ihren Kurstyp. Falls Sie Fragen dazu haben, beraten wir Sie gern. In unseren Standardkursen können Sie wählen, ob Sie lieber etwas langsamer (Extensivkurse) oder schneller (Intensiv- oder Superintensivkurse) lernen möchten.

In regelmäßigen Abständen bieten wir auch Kurse zu speziellen Themen, für die Prüfungsvorbereitung und Jugendkurse an. Auf Anfrage richten wir gerne individuell zugeschnittene Kurse für Firmen, kleinere Gruppen oder Einzelpersonen ein. Es gibt auch Wochenendkurse.

Die Prüfungstermine, die hierunter genannt sind, sind für interne Kursteilnehmer gedacht. Externe Kandidaten müssen 3 Monate vor dem Prüfunstermin eine Mail an uns schreiben. Wir haben sehr wenige Plätze für externe Kandidaten. Die Plätze werden vergeben nach dem Prinzip "First come first served". Prüfungen bis zum Niveau l B1 werden am Goethe-Zentrum Chandigarh durchgeführt und B2 und C1 Prüfungen werden am Max Mueller Bhavan, New Delhi durchgeführt.


Für Kurse und Prüfungen klicken Sie hier an.

Kursgebühren


Spezialkurse sind gedacht für die Personen, die einen Antrag auf ein Visum für längerfristigen Aufenthalt in Deutschland stellen wollen und dafür die SD-1 Prüfung bestehen müssen. Diese Kurse umfassen 210 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. (Man kann in den Kurs quer einsteigen bei entsprechenden Vorkenntnissen und falls freie Plätze in der geeigneten Klasse zur Verfügung stehen!)


UE = Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten

Hinweise: Prüfungsgebühren und lokale Steuern sind in Kursgebühren nicht enthalten. Der Preis der Bücher und der Unterrichtsmaterialien ist in den Kursgebühren enthalten.

Sprachbüro:- Mo.- Fr., 8:30 - 18:00 Uhr , Sa. 9:00 - 14-Uhr

 

Prüfungstermine für die externen Kandidaten

  • Die Prüfungsgebühren sind wie folgt:
    Start Deutsch 1: INR 80000/- plus GST @ 18%
    Start Deutsch 2 : INR 9000/- plus GST @ 18%
    Goethe-Zertifikat B1 : INR 16400/- plus GST @ 18 %
    1 Modul: INR 4100/- plus GST @ 18%.
  • Die Prüungsgebühren für Fit in Deutsch 1 ist INR 4000/- plus 18% GST
    Die Prüfungsgebühren für Fit in Deutsch 2 ist INR 9000/- plus 18% GST
  • Die Prüfungsgebühr für jedes Modul INR 4100/- Plus 18% GST.
  • Der Demand Draft sollte zugunsten von INDO-GERMAN LANGUAGE AND CULTURAL SOCIETY payable at CHANDIGARH..
  • Die Prüfungsgebühren können auch Online überwiesen werden.
  • SCHREIBEN SIE ZU UNS MINDESTENS 3 MONATE VOR DEM PRÜFUNGSDATUM FÜR DETAILS.

 

Kontaktpersonen Herr. Suresh Kumar
Tel.: 0172-5075781, 5089277
Für weitere Informationen schreiben Sie bitte eine   E-Mail an: soglchd@rediffmail.com

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN/TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Die Kulturgesellschaft "Indo-German Language and Cultural Society Chandigarh" betreut Goethe-Zentrum Chandigarh.

Für alle Kurse gilt folgendes:

  • Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behalten wir uns die Absage des Kurses vor.
  • Eine Unterrichtseinheit (UE) entspricht 45 Minuten.

1. Allgemeine Teilnahmevoraussetzung
1.1. Das Mindestalter für die Teilnahme an unseren Kursen beträgt 16 Jahre (mit Ausnahme der Jugendkurse).

2. Zahlungsbedingungen
2.1. Die Kursgebühr ist bei der Einschreibung fällig. Die Zahlung wird per Ueberweisung/Demand Draft/Scheck auf den Namen "INDO-GERMAN LANGUAGE AND CULTURAL SOCIETY CHANDIGARH" oder bar akzeptiert.
2.2. Geht die Zahlung der gesamten Kursgebühr nicht rechtzeitig ein, verliert der Teilnehmer seinen Anspruch auf Teilnahme am Kurs. Das Goethe-Zentrum Chandigarh behält in diesem Fall den Anspruch auf Zahlung der Kursgebühr.

3. Preise 3.1. Die Kursgebühr entält keine Prüfungspreise und lokale Steuern.
3.2. Soweit nicht anders ausgewiesen, sind GST und die Kosten für die Lehrbücher nicht in der Kursgebühr enthalten.

4. Rücktritt (Kurse)
Kann der Kursteilnehmer nicht am Kurs teilnehmen, so gelten folgende Rücktrittsbedingungen:
4.1 Bei Rücktritt vor Kursbeginn berechnen wir lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10% der bezahlten Kursgebühr, die restlichen Kursgebühren werden zurückerstattet. Keine Rückerstattung ist möglich nach dem Anfang des Kurses.
4.2 Bei Rücktritt innerhalb von drei Wochen nach dem Kursbeginn berechnen wir lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10% der bezahlten Kursgebühr plus 25% der bezahlten Kursgebühr, die restlichen Kursgebühren werden zurückerstattet.
4.3 Die Rücktrittserklärung muss schriftlich eingereicht werden.
4.4 Sollte das Goethe Zentrum Chandigarh einen Kurs streichen/ annullieren, wird die volle Kursgebühr zurückerstattet.

5. Prüfungsgebühren
5.1 Die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Prüfungspreise werden einkassiert.
5.2 Kursteilnehmende können bis zu sechs Monate nach Ende eines Kurses die Prüfung auf der entsprechenden Kursstufe als "interne Prüfungsteilnehmer" ablegen. Dies gilt jedoch nur, wenn das Sprachkursbüro vor dem Prüfungstermin schriftlich informiert wird, dass man an der Prüfung nicht teilnehmen wird.

6. Rücktritt (Prüfungen)
6.1 Die Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen lokalen Gebührenordnung. An der Prüfung kann nur teilnehmen, wer die Prüfungsgebühr vollständig bei der Anmeldung zur Prüfung entrichtet hat.
6.2 Gilt eine Prüfung aus Krankheitsgründen als nicht abgelegt, wird die Prüfungsgebühr einmalig für den nächsten Prüfungstermin gutgeschrieben, sofern ein ärztliches Attests vor Prüfungsbeginn vorgelegt wurde.
6.3 Wird ein/-e Teilnehmende/-r von der Prüfung ausgeschlossen (vgl. § 12 der Prüfungsordnung des Goethe-Instituts), wird die Prüfungsgebühr nicht zurückerstattet.

7 . Wiederholung der Prüfung
7.1 Die in §14.1 und 14.2 der Prüfungsordnung des Goethe Instituts genannten Prüfungen können als Ganzes beliebig oft wiederholt werden; für die in §14.2 genannten modularen Prüfungen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, auch einzelne Module beliebig oft zu wiederholen. Vom Prüfungszentrum können bestimmte Fristen für einen Wiederholungstermin festgelegt werden. Auf diese wird bei der Mitteilung des Prüfungsergebnisses hingewiesen. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Prüfungstermin besteht nicht. Siehe auch §11. Prüfungsordnung des Goethe Instituts

8 . Teilnahmebestätigung 8.1 Kursteilnehmer mit mindestens 75%- Anwesenheit sind berechtigt die Prüfung abzulegen oder eine Teilnahmebestätigung am Ende des Kurses zu erhalten.


Weitere Links:
Start Deutsch 1: Durchfuehrungsbestimmungen A1, Start Deutsch 1
Start Deutsch 2: Durchfuehrungsbestimmungen A2, Start Deutsch 2
Goethe-Zertifikat B1: Durchfuehrungsbestimmungen B1, Goethe-Zertifikat B1
Goethe-Institut - Prüfungsordnung - 01.September 2020
Ergänzungen zu den Durchführungsbestimmungen Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf
Informationen für Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf

9 . Kurseinteilung/Klassenstärke
9.1 Man kann bei uns auch in den laufenden Kurs quer eintsteigen. Die Quereinsteiger müssen einen Einstufungstest ablegen. Aufgrund des Ergebnisses des Einstufungstests werden die Quereinsteiger eingestuft. Dieser Einstufungstest ist nur für den aktuellen oder den laufenden Kurs gültig. Ehemalige Kursteilnehmende dürfen nach einer Pause von 6 Monaten ab dem Datum der letzten Einschreibung den Einstufungstest schreiben. Der Einstufungstest (schriftlich mit anschließendem Gespräch) ist gegen Bezahlung von INR 500/- und kann während der angegeben Einschreibezeit abgelegt werden. Termine nach Vereinbarung.
Dauer: ca. 1,5 Stunden

9.2 Unsere Kurse bestehen aus mindestens 8 und höchstens 20 Teilnehmern für die Stufen A1 bis C1. Sollte bei Kursbeginn eine zu geringe Teilnehmerzahl vorliegt, behalten wir uns das Recht vor, diesen Kurs zu annullieren oder zu verschieben. In diesem Fall erhalten die Teilnehmer die schon bezahlte gesamte Kursgebühr zurück .


9.3 Die Wahl der Klasse und die Unterrichtszeit sind verbindlich. Änderungen sind auf Ersuchen und mit Genehmigung des Leiters, GZ Chandigarh erlaubt.

10 . Haftung des Goethe-Zentrums Chandigarh
10.1 Die Haftung des Goethe-Zentrums und seiner Mitarbeiter ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das Goethe-Zentrum Chandigarh haftet nicht für den Ausfall seiner Leistungen aufgrund höherer Gewalt (zum Beispiel Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, behördliche Anordnungen und alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien stehen).